Für Informationen zu den aktuellen Kursen mit Zeiten, Orten und Preisen nehmen Sie bitte auch mit mir Kontakt auf
Daniela Müller
Lönsstr. 26
37412 Herzberg am Harz
Telefon: 05521 / 854 899
Telefax: 05521 / 8548 98
E-Mail: dany@trommeldoktor.de
Unterrichtsbedingungen
§1 GEBÜHRENPFLICHT
Für die Teilnahme am Unterricht werden Gebühren berechnet. Die Gebühr entsteht am Anfang des Monats, für den der Schüler zur Teilnahme am Unterricht aufgenommen wurde. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
§2 FÄLLIGKEIT
Die Unterrichtsgebühren werden jeweils zum Monatsersten in der in §4 ausgewiesenen Höhe fällig. Der rechtzeitige Zahlungseingang der Unterrichtsgebühren auf das in der Bankverbindung angegebene Konto ist sicherzustellen. Kommt der Zahlungspflichtige mit der Zahlung der Unterrichtsgebühr um zwei aufeinanderfolgende Monatsbeiträge ganz oder teilweise in Verzug, werden sämtliche Unterrichtsgebühren für die verbleibende Vertragsdauer sofort fällig.
§3 PROBEZEIT, GELTUNGSDAUER
( 1 ) Der Unterrichtsvertrag gilt für die Dauer von sechs Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere sechs Monate, wenn er nicht bis spätestens zwei Monate vor Vertragsende (Poststempel) schriftlich gekündigt wird.
( 2 ) Es wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Zum Ende der Probezeit kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden..
§4 UNTERRICHTSGEBÜHREN
45 Minuten Gruppenunterricht monatlich 20€
30 Minuten Kindergartengruppen ab 7 Kinder 10€ pro Kind
§5 TERMIN
Der genaue Unterrichtstermin wird nach Absprache mit dem Lehrer vereinbart und ist verbindlich. Der Schüler verpflichtet sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
Wenn der Unterrichtstermin nicht eingehalten werden kann, soll darüber informiert werden. Andernfalls kann der Schüler bis Vertragsende vom Unterricht ausgeschlossen werden.
§6 UNTERRICHTSFREIE ZEIT
In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Niedersachsen findet kein Unterricht statt.Die Gebühr wird auch während der Ferien entrichtet
§7 VERHINDERUNG, KRANKHEIT
( 1 ) Erscheint der / die Schüler(in) wegen Krankheit, plötzlicher Verhinderung oder aus sonstigen Gründen nicht zum Unterricht, besteht seitens des Lehrers keine Verpflichtung zur Kostenerstattung oder zur Nachholung des Unterrichts. § 615 S.2 BGB findet keine Anwendung. Bei Wegzug oder schwerer Krankheit des / der Schülers(in) kann eine Aufhebung oder ein Ruhen des Unterrichtsvertrages im Einzelfall vereinbart werden.
( 2 ) Fällt der Unterricht aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Lehrers liegen, öfter als zweimal im Halbjahr aus, so werden die darüber hinaus ausgefallenen Unterrichtsstunden nachgeholt. Ist ein Nachholen des Unterrichts aus organisatorischen Gründen nicht möglich, hat der / die Schüler(in) auf Antrag Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren für die Dauer der nachzuholenden Unterrichtszeit. Bei unverschuldeter Verhinderung des Lehrers wegen höherer Gewalt besteht grundsätzlich kein Ersatzanspruch des Schülers.
§8 GEBÜHRENANPASSUNG
Sollte wegen Änderung der Verhältnisse (Teilnehmerzahl der Gruppenstunden, Gebührenänderung) eine Neufestsetzung der Unterrichtsgebühr notwendig sein, behält sich der Lehrer vor, die Höhe der in §4 ausgewiesenen Unterrichtsgebühr unabhängig von der Gültigkeitsdauer dieses Vertrages zu ändern. Eine Neufestsetzung der Unterrichtsgebühr berechtigt den / die Schülerin zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrages zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührenänderung und muss spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich beim Lehrer eingehen.
§9 INVENTAR
Für mutwillige Schäden und grob fahrlässiges Verhalten gegenüber Inventar und Einrichtungen kann der Schüler/ Vertreter in Haftung genommen werden
§9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, so berührt dies den restlichen Vertrag nicht.
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